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   BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19   

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BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19 (https://dejure.org/2020,12115)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.2020 - 2 WD 3.19 (https://dejure.org/2020,12115)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 2020 - 2 WD 3.19 (https://dejure.org/2020,12115)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WDO § 38 Abs. 1 und 2, § ... 58 Abs. 1 Nr. 4, § 58 Abs. 7, § 62 Abs. 1 Satz 4, § 83 Abs. 1 Satz 1, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 116 Abs. 1 Satz 1, §§ 117, 119, 139 Abs. 1 Satz 2, Halbs. 1, § 140 Abs. 2 Satz 1; SoldGG § 3 Abs. 4, § 7 Abs. 2; SG §§ 7, 10 Abs. 1, 3 und 6, §§ 12, 17 Abs. 2 Satz 1 und 3; StPO §§ 153, 261; StGB § 11 Abs. 3, § 184 Abs. 1 Nr. 6
    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Berufungseinlegung; Herabsetzung der Wiederbeförderungsfrist; Herabsetzung im Dienstgrad; Maßnahmebeschränkte Berufung; Nachbewährung; Verfahrensmangel; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 WDO 2002, § 38 Abs 2 WDO 2002, § 58 Abs 1 Nr 4 WDO 2002, § 58 Abs 7 WDO 2002, § 62 Abs 1 S 4 WDO 2002

  • Wolters Kluwer

    Begehung von wiederholt disziplinarisch relevanten verbalen sexuellen Belästigungen eines Soldaten mit Hilfe sozialer Medien und Versendung unaufgefordert von pornographischen Fotos; Bildung der Herabsetzung im Dienstgrad den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begehung von wiederholt disziplinarisch relevanten verbalen sexuellen Belästigungen eines Soldaten mit Hilfe sozialer Medien und Versendung unaufgefordert von pornographischen Fotos; Bildung der Herabsetzung im Dienstgrad den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 982
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 WD 13.16

    Verbale sexuelle Belästigung während einer Dienstfahrt und einem Abendessen

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19
    Es reicht aus, wenn der Handelnde aus der Sicht eines objektiven Beobachters davon ausgehen muss, dass das Verhalten unter den gegebenen Umständen von der Betroffenen nicht erwünscht oder auch nicht akzeptiert wird (BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 85 m.w.N.).

    Dass der frühere Soldat der Zeugin seine sexuellen Fantasien aufgedrängt hat und sie darin einbezogen hat, verletzt sie in ihrer Würde (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 32 und vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 85).

    Es ist auch kein funktionaler dienstlicher Zusammenhang im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SoldGG erkennbar, sodass der Anwendungsbereich des ausdrücklichen gesetzlichen Verbots der sexuellen Belästigung durch § 7 Abs. 2 SoldGG nicht eröffnet ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2005 - 2 WD 33.04 - Rn. 110 f. und vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 85 m.w.N.).

    Vom Spektrum möglicher Belästigungsformen aus betrachtet sind zwar rein verbale Belästigungen häufig im unteren Bereich anzusiedeln (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - Rn. 75 und vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 109).

  • BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens u. Verhängung eines

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19
    Dass der frühere Soldat der Zeugin seine sexuellen Fantasien aufgedrängt hat und sie darin einbezogen hat, verletzt sie in ihrer Würde (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 32 und vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 85).

    Vom Spektrum möglicher Belästigungsformen aus betrachtet sind zwar rein verbale Belästigungen häufig im unteren Bereich anzusiedeln (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - Rn. 75 und vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 109).

    Mit den Möglichkeiten, sich gegen Fehlverhalten von Vorgesetzten zur Wehr zu setzen, sind sie noch nicht vertraut und vor allem durch die Sorge über etwaige nachteilige Folgen einer Meldung leicht einzuschüchtern (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 58 und vom 23. Juni 2016 - 2 WD 21.15 - juris Rn. 35).

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 WD 21.15

    Sexuelle Belästigung von Rekrutinnen; Verleiten zur Falschaussage

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19
    Mit den Möglichkeiten, sich gegen Fehlverhalten von Vorgesetzten zur Wehr zu setzen, sind sie noch nicht vertraut und vor allem durch die Sorge über etwaige nachteilige Folgen einer Meldung leicht einzuschüchtern (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 58 und vom 23. Juni 2016 - 2 WD 21.15 - juris Rn. 35).

    Damit stand er dem Dienstherrn nicht auf einem regulären, seiner Ausbildung entsprechenden Dienstposten zur Verfügung (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2016 - 2 WD 21.15 - juris Rn. 38).

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18

    Einfache Körperverletzung; besondere Brutalität; Herabsetzung im Dienstgrad;

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19
    Seine Bereitschaft, sich außerhalb des gerichtlichen Disziplinarverfahrens insbesondere im Rahmen seiner psychotherapeutischen Behandlung auch mit seinem Fehlverhalten kritisch auseinander zu setzen, wirkt zusätzlich mildernd, hat aber nicht das Gewicht einer erfolgreich abgeschlossenen Psychotherapie (BVerwG, Urteile vom 14. März 2019 - 2 WD 22.18 - juris Rn. 39 und vom 16. Februar 2017 - 2 WD 14.16 - Rn. 41).

    Damit liegt eine Nachbewährung als klassischer Milderungsgrund vor (BVerwG, Urteile vom 14. März 2019 - 2 WD 22.18 - juris Rn. 29 sowie vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 48).

  • BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; Zusenden von SMS; Funktionale

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19
    Es ist auch kein funktionaler dienstlicher Zusammenhang im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SoldGG erkennbar, sodass der Anwendungsbereich des ausdrücklichen gesetzlichen Verbots der sexuellen Belästigung durch § 7 Abs. 2 SoldGG nicht eröffnet ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2005 - 2 WD 33.04 - Rn. 110 f. und vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 85 m.w.N.).

    Allerdings belasten auch verbale Belästigungen, die über einen längeren Zeitraum wiederholt werden, die Betroffenen stark und sind darum nicht mehr als minder schwer zu werten (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2005 - 2 WD 33.04 - juris Rn. 18 f., 70).

  • BVerwG, 24.03.2010 - 2 WD 10.09

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19
    Als schwerwiegender Mangel des Verfahrens ist in der Rechtsprechung des Senats u. a. das Fehlen von ausreichenden und widerspruchsfreien Feststellungen zur Tat- und Schuldfrage anerkannt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - 2 WD 10.09 - juris Rn. 15).

    Unklare, lückenhafte oder widersprüchliche Feststellungen können keine ausreichende Grundlage für das festzusetzende Disziplinarmaß sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - 2 WD 10.09 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19
    Seine Bereitschaft, sich außerhalb des gerichtlichen Disziplinarverfahrens insbesondere im Rahmen seiner psychotherapeutischen Behandlung auch mit seinem Fehlverhalten kritisch auseinander zu setzen, wirkt zusätzlich mildernd, hat aber nicht das Gewicht einer erfolgreich abgeschlossenen Psychotherapie (BVerwG, Urteile vom 14. März 2019 - 2 WD 22.18 - juris Rn. 39 und vom 16. Februar 2017 - 2 WD 14.16 - Rn. 41).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19
    Liegt kein mittlerer, sondern ein höherer bzw. niedrigerer Schweregrad vor, ist gegenüber dem Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die zu verhängende Disziplinarmaßnahme nach "oben" bzw. nach "unten" zu modifizieren (BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2015 - 2 WD 11.14 - juris Rn. 52 m.w.N. und vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18

    Mobbing; Persönlichkeitsstörung; Posttraumtische Belastungsstörung;

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19
    Nicht schuldmildernd eingestellt werden kann auch das Vorliegen einer seelischen Ausnahmesituation oder einer vergleichbar belastenden schwierigen Lebensphase (BVerwG, Urteile vom 24. Januar 2018 - 2 WD 11.17 - juris Rn. 26, vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - juris Rn. 28 und vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19
    Diese Eignung allein reicht für das Vorliegen eines erschwerenden Umstands aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - juris Rn. 43).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

  • BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10

    Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

  • BVerwG, 24.01.2018 - 2 WD 11.17

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Unteroffiziers der Reserve wegen unerlaubten

  • BVerwG, 16.01.2020 - 2 WD 2.19

    Augenblickstat; Crowd-and-Riot-Control-Ausbildung; Dienstführerschein; Einheit

  • BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; dauerhafte und mehrfache Abwesenheit; Vorsatz

  • BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17

    Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln durch einen Soldaten als schwerwiegendes

  • BVerwG, 14.09.2017 - 2 WD 4.17

    Dienstvergehen; Opportunitätsentscheidung; überlanges Verfahren

  • BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Erschleichen von Urlaub; Urkundenfälschung;

  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18

    Anstiften eines Untergebenen zum Dienstvergehen; Gestaltungszeitraum; Griff in

  • BVerwG, 13.03.2014 - 2 WD 37.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei Betankung eines privaten Kfz

  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01

    Pornographie im Rundfunk

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 02.05.2019 - 2 WD 15.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Disziplinarmaßnahme; außerdienstliche

  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz;

  • BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17

    Bestimmen der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens eines Soldaten nach dem

  • BVerwG, 13.06.2006 - 2 WD 1.06

    Berufungsbeschränkung; volle Berufung; verspäteter Dienstantritt; Fälschung eines

  • BVerwG, 25.05.2022 - 2 WRB 2.21

    Kommandeure müssen bei privaten Internetauftritten die Auswirkungen auf ihr

    (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 15. Juni 1999 - 2 WD 34.98 - BVerwGE 113, 340 , vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 23 und vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 23 f.; ähnlich für Beamte: BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 2 A 2.12 - BVerwGE 147, 127; OVG Weimar, Urteil vom 6. November 2008 - 8 DO 584/07 juris Rn. 103; OVG Münster, Urteil vom 13. Juli 2016 - 3d A 1112/13.O - juris Rn. 97).
  • BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21

    Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin

    Ein außerdienstliches Verhalten liegt vor, weil es sich weder während des Dienstes noch innerhalb dienstlicher Anlagen ereignete und auch keinen funktionellen Bezug zum Dienst aufwies (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 23).

    Mit den Möglichkeiten, sich gegen Fehlverhalten zur Wehr zu setzen, sind sie noch nicht vertraut und durch die Sorge über etwaige nachteilige Folgen einer Meldung leicht einzuschüchtern (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 36 zu Rekruten).

    Beide Vorfälle warfen zudem ein denkbar schlechtes Licht auf die Bundeswehr (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 38).

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

    Denn ein Soldat muss sich insbesondere dann in seinem privaten Verhalten mäßigen, wenn dabei ein besonderer Bezug zur Dienstausübung, d.h. zu seinem militärischen Auftrag, zu seinen Kameraden oder zur Bundeswehr besteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Mai 2014 - 2 WD 5.13 - BVerwGE 149, 224 Rn. 61 und vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - juris Rn. 23; Scherer/Alff/Poretschkin/Luchs, SG, 10. Aufl. 2018, § 17 Rn. 27a).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2022 - DL 16 S 1567/20

    Disziplinarmaßnahme gegen eine Polizeiobermeisterin wegen außerdienstlichen

    Die mit Disziplinarverfügung vom 12.07.2012 auferlegte Geldbuße unterliegt zwar noch keinem Verwertungsverbot nach § 42 Abs. 1 Satz 1 LDG, da der Ablauf der bei einer Geldbuße vorgesehenen Verwertungsfrist von drei Jahren aufgrund des vorliegenden Disziplinarverfahrens gemäß § 42 Abs. 2 Satz 2 Var. 1 LDG gehemmt ist, so dass dieser disziplinarischen Vorbelastung noch ein belastendes Gewicht zukommen kann, das grundsätzlich in die Maßnahmebemessung einzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.03.2020 - 2 WD 3.19 -, juris Rn. 34).

    Zum einen besteht keine Gesetzmäßigkeit, dass eine disziplinarische Vorbelastung bei einem erneuten Dienstvergehen zwingend zu einer schwereren als der zuvor verhängten Disziplinarmaßnahmeart führt (BVerwG, Urteil vom 13.09.2011 - 2 WD 15.10 -, juris Rn. 60; Urteil vom 04.03.2020, a.a.O. Rn. 34).

  • BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21

    Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer Kameradin

    Nach der beispielhaften Auflistung der Norm kann ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten insbesondere in Bemerkungen sexuellen Inhalts liegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 19).

    Dies ist bei sexuellen Belästigungen von Untergebenen im Dienst regelmäßig eine Herabsetzung im Dienstgrad (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 2021 - 2 WD 15.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 91 Rn. 35 m. w. N.), wobei ein Vorgesetzten-Untergebenen-Verhältnis kraft Dienstgrads genügt (BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 25 m. w. N.).

    Zwar kann für wiederholte und hartnäckige, auch strafrechtlich relevante sexuelle Aufforderungen im Sinne des § 3 Abs. 4 SoldGG etwas Anderes gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 27).

  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische

    Zwar war eine Kameradin von dem Verhalten des Soldaten betroffen; allerdings ereignete es sich weder während des Dienstes noch innerhalb dienstlicher Anlagen und es wies auch keinen funktionellen Bezug zum Dienst auf (BVerwG, Urteile vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 23 und vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 92).

    Mangels eines funktionellen dienstlichen Zusammenhangs im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SoldGG ist auch der Anwendungsbereich des Verbots der sexuellen Belästigung durch § 7 Abs. 2 SoldGG nicht eröffnet (BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 23).

  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

    Unklare, lückenhafte oder widersprüchliche Feststellungen können somit keine ausreichende Grundlage für das festzusetzende Disziplinarmaß sein (BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die regelmäßig ermessensgerechte Aussetzung im Hinblick auf vorgreifliche strafrechtliche Verfahren ist im Einleitungsverfahren ebenso wie im truppendienstgerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 62 Rn. 34 und vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - juris Rn. 42).

  • BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21

    Disziplinarische Ahndung des Entzugs und der Unterschlagung dienstlichen

    Je schwerer das Dienstvergehen wiegt, desto gewichtiger müssen die Milderungsgründe sein, die es gebieten, von der Regelmaßnahme abzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 26 m. w. N.).

    bb) Für den Soldaten spricht jedoch zum einen, dass sein Verhalten ausweislich der dienstlichen Beurteilungen und der Stellungnahme des Disziplinarvorgesetzten persönlichkeitsfremd war (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 WD 14.13 - juris Rn. 28); für ihn streitet zum anderen mit besonderem Gewicht, dass eine Nachbewährung als klassischer Milderungsgrund vorliegt (BVerwG, Urteile vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 32 sowie vom 7. Mai 2020 - 2 WD 13.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 74 Rn. 40).

  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WD 9.19

    Einstellung des Verfahrens bei rechtswidriger Inanspruchnahme dienstlichen

    Je schwerer das Dienstvergehen wiegt, desto gewichtiger müssen die Milderungsgründe sein, die es gebieten, von der Regelmaßnahme abzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    (1) Eine Nachbewährung, die als klassischer Milderungsgrund zu einer milderen Maßnahmeart führen kann (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2020 - 2 WD 13.19 - juris Rn. 40 sowie vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - juris Rn. 32), liegt vor.

  • BVerwG, 14.05.2020 - 2 WD 12.19

    Anfangsverdacht; Beschleunigungsgebot; Bindungswirkung bei maßnahmebeschränkter

    Die Bindungswirkung entfällt zwar ausnahmsweise, wenn die erstinstanzliche Entscheidung an schweren Verfahrensmängeln im Sinne von § 120 Abs. 1 Nr. 2, § 121 Abs. 2 WDO leidet, was bei unzureichenden oder widersprüchlichen Feststellungen zur Tat- und Schuldfrage der Fall sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Denn auch die Bearbeitungs- und Postlaufzeiten sind dem Staat zuzurechnen und unterliegen dem Beschleunigungsgebot nach § 17 Abs. 1 WDO (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - juris Rn. 43).

  • BVerwG, 07.05.2020 - 2 WD 13.19

    Wehrdisziplinarverfahren wegen Vorwürfen verbaler sexueller Belästigungen und

  • BVerwG, 22.04.2021 - 2 WD 15.20

    Verhängung eines Beförderungsverbots für die Dauer von 48 Monaten gegen einen

  • BVerwG, 19.11.2020 - 2 WD 19.19

    Disziplinarische Ahndung eines 24fachen Reisekostenbetrugs

  • BVerwG, 02.06.2021 - 20 F 1.21

    Sperrerklärung; Verwaltungsaktwiederholungsverbot; materielle Rechtskraft;

  • BVerwG, 08.10.2020 - 2 WD 22.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholten vorsätzlichen unerlaubten

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